Hilfe für Unternehmen, Schutz der Arbeitnehmer Die von den Schließungen betroffenen Firmen, Vereine und Einrichtungen sollen durch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe unterstützt werden. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können als „Erstattungsbetrag“ 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten. Insgesamt sollen dafür bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Hilfe für Unternehmen, Schutz der Arbeitnehmer
Die von den Schließungen betroffenen Firmen, Vereine und Einrichtungen sollen durch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe unterstützt werden. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern können als „Erstattungsbetrag“ 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten. Insgesamt sollen dafür bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
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