Was für ein Chaos, erst werden alle Veranstaltungen gestrichen, dann fallen Urlaube und Ausflüge ins Wasser. Danach schließen immer mehr Betriebe die Türen und schicken ihre Angestellten nach Hause ins Homeoffice. Und als Krönung kommt dann auch noch die Kontaktbeschränkung. Zuhause bleiben ist die Devise!
Trotz der Ausgangsbeschränkung gibt es aber auch weiterhin noch viele Menschen, die auch in diesem Chaos von A nach B kommen müssen. Um so erfreulicher ist nun die Reaktion der Deutschen Bahn, die sich in dem ganzen Wirrwarr überraschend kulant zeigt. Obwohl die DB immer wieder betonte, dass es trotz COVID-19 aktuell keine besonderen Einschränkungen für Zug- und Busreisen gibt, sind die Veränderungen und Umstellungen auch hier deutlich sicht- und spürbar.
Was macht man nun mit dem Zugticket, wenn der Grund für die Fahrt gestrichen wurde? Gerade in der Eventbranche wurde so gut wie alles gecancelt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Der geplante Konzertbesuch, der Ausflug zu Oma und Opa oder der tägliche Weg zur Arbeit, alles ist geplant und gebucht und findet doch nicht statt. Die Deutsche Bahn bietet ihren Kunden in der Corona-Krise umfangreiche und faire Möglichkeiten, ihre Reise zu verschieben oder zu stornieren. Insbesondere den Teilnehmern der abgesagten oder verschobenen Großveranstaltungen gegenüber, zeigt sich die Deutsche Bahn derzeit sehr entgegenkommend. So können Fahrscheine für den Fernverkehr kostenlos erstattet werden, wenn der konkrete Reiseanlass aufgrund von COVID-19 entfällt. Dies gilt unteranderem auch für Tickets in die betroffenen Krisengebiete.
Kunden mit gebuchten Tickets haben dabei im Wesentlichen zwei Möglichkeiten. Zum einen können Tickets, die bis zum 13. März 2020 für Reisetage bis 30. April 2020 gekauft wurden, jetzt bis zum 30. Juni 2020 flexibel zur Reise genutzt werden.
Zum anderen besteht für jene, die ihre Reise wegen des Coronavirus nun nicht mehr antreten möchten, die Möglichkeit einer sogenannten Sonderkulanz. Mit dieser Sonderkulanz können Fernverkehrsfahrkarte kostenfrei in einen drei Jahre gültigen Gutschein umgewandelt werden. Fahrkartenangebote des Regionalverkehrs, darunter fallen Einzelfahrkarte, Quer-durchs-Land-Ticket und Ländertickets des DB Tarifs, sind ebenfalls kostenlos umwandelbar.
Alle online oder mobil gebuchten Tickets können nun also schnell und selbständig in einen Reisegutschein umgewandelt werden. Dazu wird auf bahn.de extra ein neu entwickelter, selbstbedienter Prozess zur Verfügung gestellt, mit dem die DB-Kunden ihren Gutschein ganz ohne Wartezeit und unverzüglich per Mail zugeschickt bekommen. Selbst in den Fällen, in denen das gebuchte Hotel am Zielort plötzlich unter Quarantäne steht, tritt die Kulanz-Regel in Kraft. Betroffene Kunden sollen sich sodann an die Verkaufsstellen und die Kundenservice-Kanäle der DB wenden.
Des Weiteren ist die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen – national und international- aufgehoben. Reisende mit einem Flexpreis oder Flexpreis Business haben unabhängig von den aktuellen Sonderkulanzen die Möglichkeit, ihre Fahrkarten kostenlos zu stornieren. Diese Kunden werden gebeten, die üblichen Stornierungswege zu nutzen.
Auf dem Umtauschportal der Deutschen Bahn können Fahrkarten kostenlos ganz einfach, schnell und selbstständig storniert werden. Alternativ zum DB-Umtauschportal können Kulanzanträge auch über das Kulanzformular an die DB-Mitarbeiter gesendet werden. „Die Kulanzregelungen gelten in den kommenden Wochen, deshalb ist es nicht erforderlich, sich unverzüglich zu melden“, betonte das Unternehmen. Anträge auf Erstattung können demnach problemlos auch noch nach dem gebuchten Reisetag eingereicht werden.
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